Herzlich Willkommen auf unserer Internetseite
Sexueller Missbrauch an Kindern meint alle sexuellen Handlungen an einem Kind unter 14
Jahren unabhängig davon ob Gewalt angewendet wurde oder nicht. Strafbar ist auch der
sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen etwa einem Auszubildenden unter 16 Jahren oder
einem Jugendlichen unter 18 Jahren, der zur Erziehung anvertraut ist. Weiterhin strafbar ist
der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn dabei eine Zwangslage - der
Täter oder die Täterin ist über 18 Jahre - oder die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des
Opfers ausgenutzt wird - wenn der Täter über 21 Jahre ist.

wir4kids beim 28. Dortmunder Citylauf
Sonntag, 09.09.2012
Sicherungsverwahrung gelockert
Ein Cartoon zum Nachdenken! wir4kids dankt
nelcartoon.de für die freundliche Genehmigung

Trainerausbildung
zum Thema sexueller Missbrauch im Sport,
bieten wir eine Schulung an!

